Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz, allem voran der Kündigungsschutz.

Weitere bedeutende Themen sind das Tarifrecht, Mindestlohn, Betriebliche Altersvorsorge, Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Entlohnungsgrundsätze, Urlaub, Krankheit, Abmahn- und Kündigungsrechte, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Arbeitszeugnis, Betriebsübergang, Abfindungen sowie auch das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst.

 

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